Ambulant, Stationär und Zahn

Private Krankenzusatzversicherung

Viele Versicherte haben nicht die Möglichkeit in eine Private Krankenversicherung zu wechseln. Sie können aber sehr wohl Ihren gesetzlichen Schutz mit einer privaten Zusatzversicherung aufstocken. Hier können Sie selbst wählen, welche Leistungen Ihnen wichtig sind und wo Sie einen Bedarf sehen.

 

Ambulant

Unter diesem Baustein können Sie verschiedene Dinge absichern. Meist sind aber die Hauptgründe für einen Abschluss, die Leistungen für Naturheilverfahren und Heilpraktiker. Da die gesetzlichen Kassen meist nur in sehr abgespeckter Form hierfür leisten – wenn überhaupt- kann sich eine Ergänzung durchaus lohnen. Meist sind ambulante Tarife mit zusätzlichen Leistungen, wie z.B. Brillenersatz und teilweisen Ersatz von Impfungen ausgestattet. Gemeinsam prüfen wir, ob ein Abschluss dieses Bausteins für Sie wirklich sinnvoll ist.

 

Stationär

Müssen Sie wegen einer Erkrankung oder Verletzung in ein Krankenhaus, so haben Sie als gesetzlich Versicherter natürlich Anspruch auf Versorgung. Oft können Sie sich aber den Arzt oder das Krankenhaus nicht selbst aussuchen. Genau hier kommt die Krankenhauszusatzversicherung (Stationär) ins Spiel. Bei der Tarifwahl können Sie entscheiden, was Ihnen wichtig ist. Ob Sie im Ernstfall in einem Ein- oder Zweibettzimmer untergebracht oder ob Sie vom Spezialisten, der aber nur in einer bestimmten Klinik praktiziert, behandelt werden wollen. Gerade bei nicht alltäglichen Erkrankungen oder komplizierteren Verletzungen kann der Abschluss dieses Bausteins sehr nützlich sein. Sie sollten darauf achten, dass folgende Punkte ausreichend abgedeckt sind:

  • Krankenhaus frei wählbar -> Falls Sie sich für ein anderes Krankenhaus entscheiden, als auf der Einweisung genannten. Aber VORSICHT, auch hier gibt es Unterschiede, die vorher genau geklärt werden müssen.
  • Freie Arztwahl -> Nutzen Sie die Expertise eines Spezialisten
  • Leistungen über die Höchstsätze der GOÄ hinaus -> Im Vertrag sollten am besten keine Grenzen gezogen werden, sondern auch über die Höchstsätze der GOÄ geleistet werden.
  • Leistungsbeschränkungen -> Oft sind die Leistungen eines Spezialisten oder das Einbett-Zweibett nur versichert, wenn es sich um einen Unfall handelt oder eine in den Bedingungen genannte Krankheit. Das sollte generell nicht Bestandteil des Vertrages sein.

Vor Abschluss einer solchen Zusatzversicherung gilt es einige wichtige Kriterien und Anforderungen zu besprechen. ABER auch im Leistungsfall ist es sinnvoll vorher mit uns zu sprechen, um Sie vor Kosten, die womöglich nicht abgedeckt sind, zu schützen. Sie haben schon eine solche Versicherung? Wir prüfen gerne den bestehenden Vertrag auf Vollständigkeit, einfach Termin vereinbaren.

 

Zahn

Wenn es sich Karius und Baktus mal wieder in unseren Zähnen gemütlich gemacht haben, bleibt der Weg zum Zahnarzt unausweichlich. Leider werden oft nicht alle Kosten beim Zahnarzt von der Gesetzlichen Krankenversicherung übernommen. Muss ein Zahn ersetzt werden, muss so gut wie immer ein Eigenanteil geleistet werden. Entscheiden Sie sich für ein teureres Implantat, können die Kosten schon mal in die Tausende gehen. Auch nach Abschluss einer Zahnzusatzversicherung haben Sie meistens noch einen Eigenanteil zu tragen, jedoch beschränkt sich dieser auf 10-30% (je nach Tarifwahl). Sie können die erhebliche Versorgungslücke also um ein gutes Stück verkleinern.

Ihnen sind Ihre Zähne wichtig, Sie möchten einen geringen Eigenanteil, Sie möchten bestmögliche Versorgung und hochwertigen Ersatz? Worauf warten Sie noch? Rufen Sie mich an oder schreiben Sie mir, wir besprechen dann alles weitere. Versorgungslücke schließen…